Du bist im Ruhestand, aber von „ruhig“ kann keine Rede sein? Viele Rentner:innen entdecken gerade, dass die Rente nicht nur ein neuer Lebensabschnitt ist, sondern auch die perfekte Chance, endlich das zu tun, was sie schon immer wollten: die eigene Leidenschaft zum Business machen.
Und das Beste daran: Heute war es noch nie so einfach, den Schritt zu wagen. Mit Plattformen wie Shopify kannst du dir ohne Vorkenntnisse in kurzer Zeit einen eigenen Onlineshop aufbauen und so deine Ideen direkt mit der Welt teilen. Welche Rahmenbedingungen für ein Kleingewerbe als Rentner:in greifen und was du sonst noch beachten solltest, zeigen wir dir in diesem Beitrag.
Warum als Rentner:in ein Gewerbe anmelden?
Die Expertise erfahrener Fachkräfte ist gefragt, die Chancen am Markt sind hoch. Mit der regelmäßigen Rentenzahlung steht die Gewerbeanmeldung auf einer soliden Basis, oft sogar mit Rücklagen im Hintergrund. Freie Zeiteinteilung und die Möglichkeit, die Rente durch eigene Einnahmen aufzustocken, sind für viele entscheidende Gründe für den späten Schritt in die Selbstständigkeit.
Voraussetzungen für ein Kleingewerbe im Ruhestand
Bevor du dein Kleingewerbe als Rentner:in anmeldest, solltest du prüfen, ob du die wichtigsten Bedingungen erfüllst. Denn nicht jede selbstständige Tätigkeit fällt automatisch unter die Gewerbeanmeldung und auch deine Einkommenssituation spielt eine Rolle. Hier die zentralen Punkte, die du beachten solltest:
1. Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente
Du solltest bereits eine Form der Rente erhalten (in der Regel die reguläre Altersrente). Aber auch Bezieher:innen von Witwen- oder Erwerbsminderungsrenten können ein Kleingewerbe starten. Prüfe allerdings, ob deine Einkünfte eventuell Auswirkungen auf die Höhe deiner Rentenzahlungen oder auf Sozialabgaben haben.
2. Einhaltung der Kleinunternehmerregelung
Das Kleingewerbe lohnt sich vor allem, wenn du unter den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) bleibst:
- max. 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr
- voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr
Bleibst du darunter, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und sparst dir Verwaltungsaufwand.
3. Abgrenzung zu freiberuflicher Tätigkeit
Nicht jede Tätigkeit ist gewerbepflichtig. Wenn du z. B. als Künstler:in, Autor:in, Übersetzer:in oder in einem der klassischen freien Berufe arbeitest, meldest du kein Gewerbe, sondern dich direkt beim Finanzamt an. Prüfe deshalb im Vorfeld, ob deine geplante Tätigkeit tatsächlich als Gewerbe eingestuft wird.
4. Gesundheitliche Voraussetzungen
Auch wenn du offiziell im Ruhestand bist, solltest du deine gesundheitliche Belastbarkeit realistisch einschätzen. Ein Kleingewerbe bringt Verantwortung und teilweise auch körperliche Arbeit mit sich. Plane deine Aufgaben so, dass sie zu deinem Alltag passen und dir langfristig Freude machen.
Schritte zur Anmeldung eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe zu starten, ist heutzutage einfacher, als viele denken. Mit ein paar klaren Schritten kannst du offiziell durchstarten. Hier ist eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Rentner:innen:
1. Anmeldung beim Gewerbeamt
Der erste Schritt ist die Anmeldung bei deinem örtlichen Gewerbeamt. Dort erhältst du das Anmeldeformular für dein Kleingewerbe. In der Regel musst du ein kurzes Formular ausfüllen, in dem du Angaben zu deiner Person, der geplanten Tätigkeit und dem Unternehmensstandort machst.
2. Verwaltungsgebühr bezahlen
Für die Anmeldung fällt eine einmalige Gebühr an, die meist zwischen 20 und 60 Euro liegt – abhängig von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Nach der Zahlung erhältst du eine Bestätigung über die Gewerbeanmeldung.
3. Automatische Benachrichtigung weiterer Behörden
Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer, falls deine Tätigkeit handwerklich ist. Dadurch bist du rechtlich auf der sicheren Seite und musst nicht jede Behörde selbst kontaktieren.
4. Steuerlicher Erfassungsbogen vom Finanzamt
Nach der Anmeldung erhältst du vom Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dort machst du Angaben zu deinem geplanten Umsatz, den erwarteten Einkünften und deiner steuerlichen Behandlung.
5. Kleinunternehmerregelung prüfen
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen möchtest, kannst du dies beim Ausfüllen des Erfassungsbogens angeben. Damit sparst du dir die Umsatzsteuerpflicht – solange du die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr einhältst.
Tipp: Für eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst du den Shopify-Blogbeitrag zum Thema „Kleingewerbe anmelden" lesen. Dort findest du alle wichtigen Informationen, weiterführende Tipps und praktische Hinweise.
Solltest du noch weitere Ressourcen benötigen, findest du hier sicher, was du suchst:
- Brauche ich einen Gewerbeschein? Gewerbepflicht einfach erklärt
- Gewerbeschein: Alles, was du 2025 wissen musst
- Freiberufler:innen: Selbstständigkeit mit Vorzügen
- Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen: Pflichten und Tipps
Steuerliche Besonderheiten für Rentner:innen
Wenn du als Rentner:in ein Kleingewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit startest, solltest du die steuerlichen Auswirkungen genau kennen. Auch wenn die meisten Kleingewerbe im Ruhestand klein bleiben, gibt es einige Punkte, die du beachten solltest, insbesondere für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
1. Einkommensteuer
Deine Einnahmen aus dem Kleingewerbe werden zusammen mit deiner Rente oder deinem Rentenbezug betrachtet. Das bedeutet:
- Erst wenn deine gesamten Einkünfte – also Rente plus Gewerbeeinnahmen – den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten, fällt Einkommensteuer an.
- Für 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende.
- Überschreitest du diesen Betrag, wird der übersteigende Teil nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Praxis-Tipp: Halte deine Einnahmen regelmäßig im Blick, um Überraschungen bei der Einkommensteuererklärung zu vermeiden. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann dir helfen, die genaue Belastung zu berechnen, besonders wenn du als selbstständiger Rentner bzw. selbstständige Rentnerin mehrere Tätigkeiten ausübst.
2. Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer:in nach §19 UStG musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Das heißt:
- Du stellst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus.
- Gleichzeitig kannst du keine Vorsteuer geltend machen.
- Überschreitest du die Umsatzgrenzen (22.000 € im Vorjahr oder 50.000 € im laufenden Jahr), musst du dich umsatzsteuerpflichtig melden.
Shopify-Tipp: Wenn du Produkte online verkaufst, kannst du in Shopify direkt die Kleinunternehmerregelung aktivieren und Rechnungen automatisch korrekt erstellen lassen – ideal für die Existenzgründung als Rentner:in.
3. Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Gewinn deines Kleingewerbes über 24.500 Euro pro Jahr liegt. Für die meisten Rentner:innen mit Kleingewerbe ist dies nicht relevant, da die Einnahmen meist moderat bleiben.
Praxis-Tipp: Auch wenn du aktuell unter der Grenze liegst, solltest du deine Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen sauber führen – so bist du vorbereitet, falls dein Unternehmen wächst oder du dein Kleingewerbe als selbstständige Tätigkeit ausbaust.
Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
Wenn du als Rentner:in ein Kleingewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit startest, ist es besonders wichtig zu wissen, wie sich deine Einnahmen auf deine Rente oder den Rentenbezug auswirken. Die Regeln unterscheiden sich je nach Rentenart und Altersrente.
1. Regelaltersrente
Wenn du die Regelaltersrente beziehst, kannst du dein Kleingewerbe praktisch uneingeschränkt betreiben:
- Es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen.
- Du kannst so viel hinzuverdienen, wie du möchtest, ohne dass deine Rentenbezüge oder Altersrenten gekürzt werden.
2. Frührente / Altersrente vor Regelalter
Bei der Altersrente vor Regelalter gelten bestimmte Verdienstgrenzen:
- Für 2025 liegt die Verdienstgrenze bei 6.300 Euro pro Jahr.
- Überschreitest du diese Summe, wird deine Rente anteilig gekürzt.
Es ist daher sinnvoll, deine geplanten Einkünfte und Tätigkeiten genau zu kalkulieren und die Selbstständigkeit als Rentner bzw. Rentnerin schrittweise auszubauen.
3. Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach deiner verbleibenden Arbeitsfähigkeit:
- Es gelten individuelle Grenzen, abhängig vom Grad der Erwerbsminderung.
- Jede Überschreitung der zulässigen Einkünfte kann zu Kürzungen führen.
Vor der Gründung eines Kleingewerbes solltest du unbedingt Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten, besonders wenn du Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehst.
4. Praktische Tipps für Rentner:innen
Plane deinen Einstieg in die Selbstständigkeit so, dass du die Hinzuverdienstgrenzen nicht unabsichtlich überschreitest.
- Behalte deine monatlichen Einnahmen und Rechnungen im Blick, gerade wenn du Frührente, Erwerbsminderungsrente oder andere Altersrenten beziehst.
- Nutze Tools wie Shopify, um Einkünfte, Umsätze und Rechnungen automatisch zu dokumentieren – das erleichtert die Übersicht und die Einkommensteuererklärung.
Hinweis: Diese Angaben ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheiten solltest du deine Situation mit der Rentenversicherung, dem Finanzamt oder einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin klären.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Neben der Steuer solltest du auch die Sozialversicherungsbeiträge im Blick behalten, wenn du als Rentner:in ein Kleingewerbe startest. Je nach Rentenart und Einkommen können sich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ändern.
1. Krankenversicherung
- Als Rentner:in bist du in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner:innen (KVdR) abgesichert.
- Verdient dein Kleingewerbe zusätzliches Einkommen, kann sich der Beitrag erhöhen, da die KVdR auch das zusätzliche Einkommen berücksichtigt.
- Die Höhe hängt von deinem Gesamtbruttoeinkommen ab, inklusive Rente und Gewerbegewinnen.
Tipp: Prüfe vor der Anmeldung, ob du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist, da sich hier die Berechnung unterscheidet.
2. Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung richten sich ebenfalls nach deinem Einkommen. Zusätzliche Einnahmen aus deinem Kleingewerbe können daher die monatlichen Beiträge erhöhen, genauso wie bei der Krankenversicherung.
3. Rentenversicherung
Bei der Regelaltersrente bist du nicht verpflichtet, Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen – zusätzliche Einnahmen aus dem Kleingewerbe haben also keine Auswirkungen.
Bei anderen Rentenarten, wie Erwerbsminderungsrente oder Frührente, kann es jedoch sein, dass du teilweise Beiträge zahlen musst, abhängig von deiner Arbeitsfähigkeit und den gesetzlichen Regelungen.
4. Praktische Tipps
- Führe deine Einnahmen sauber auf, damit du jederzeit nachweisen kannst, wie viel Einkommen du tatsächlich aus dem Kleingewerbe erzielst.
- Ein Beratungsgespräch mit deiner Kranken- oder Rentenversicherung kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Tools wie Shopify bieten dir automatische Umsatzübersichten, die bei der Meldung an die Sozialversicherung sehr nützlich sein können.
Hinweis: Diese Angaben ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheiten solltest du unbedingt die Sozialversicherungsträger oder eine:n Steuerberater:in konsultieren.
Typische Geschäftsideen für Rentner:innen
Ein Kleingewerbe im Ruhestand bietet die perfekte Möglichkeit, eigene Interessen, Erfahrungen und Ressourcen zu nutzen. Dabei gibt es viele Geschäftsideen, die sich besonders gut für Rentner:innen eignen – egal, ob du deine berufliche Expertise einbringst, kreativ bist oder handwerklich aktiv werden möchtest.
1. Beratungsleistungen im früheren Berufsfeld
Viele Rentner:innen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in ihrem Beruf. Diese Expertise lässt sich in Form von Beratungen, Coachings oder Trainings nutzen:
- Unternehmensberatung oder Projektmanagement für kleinere Firmen
- Buchhaltungs- oder Steuerberatung (sofern entsprechende Qualifikationen vorhanden)
- Mentoring für Nachwuchskräfte in deinem Fachbereich
Vorteil: Du kannst dein Wissen weitergeben und gleichzeitig flexibel von zu Hause arbeiten.
2. Verkauf von handgemachten Produkten, Kunst oder Literatur
Kreative Rentner:innen können ihre Hobbys oder Leidenschaften in ein Kleingewerbe verwandeln:
- Selbstgemachte Kerzen, Schmuck oder Dekoration
- Gemälde, Skulpturen oder Fotografien
- Eigene Bücher oder Ratgebertexte
3. Dienstleistungen wie Nachhilfe, Sprachunterricht oder Coaching
Wenn du gerne mit Menschen arbeitest, bieten sich Dienstleistungen im Bildungs- oder Coachingbereich an:
- Nachhilfe für Schüler:innen oder Studierende
- Sprachunterricht für Anfänger:innen oder Fortgeschrittene
- Persönliches Coaching oder Lebensberatung
Diese Tätigkeiten erfordern wenig Startkapital und lassen sich flexibel planen.
4. Online-Handel über Plattformen oder einen eigenen Onlineshop
Der E-Commerce-Bereich ist besonders attraktiv für Rentner:innen:
- Verkauf von Produkten über Plattformen wie Etsy oder eBay
- Aufbau eines eigenen Shopify-Stores für Produkte, die du selbst herstellst oder einkaufst
- Dropshipping oder Print-on-Demand-Modelle, die wenig Lagerhaltung erfordern
Vorteil: Mit Shopify automatisierst du Bestellungen, Zahlungen und Versand, sodass du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
5. Kleine handwerkliche oder gärtnerische Tätigkeiten
Wer handwerklich oder im Garten erfahren ist, kann dies ebenfalls monetarisieren:
- Reparatur- oder Renovierungsarbeiten im kleineren Rahmen
- Gartenpflege oder Landschaftsgestaltung
- Holzarbeiten, Möbelrestaurierung oder individuelle Dekorationsstücke
Praxis-Tipp: Gerade lokal orientierte Tätigkeiten lassen sich oft gut mit einem Online-Auftritt kombinieren, um neue Kund:innen zu gewinnen.
Vorteile eines Kleingewerbes im Ruhestand
Ein Kleingewerbe im Ruhestand bietet weit mehr als nur die Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Es kann dein Leben bereichern, neue Perspektiven eröffnen und dir dabei helfen, aktiv und selbstbestimmt zu bleiben. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Detail:
1. Finanzielle Sicherheit durch zusätzliche Einnahmen
Auch wenn die Rente eine solide Basis bildet, verschafft ein Kleingewerbe ein zusätzliches Einkommen, das flexibel eingesetzt werden kann:
- Zum Beispiel für Hobbys, Reisen oder kleinere Anschaffungen
- Als Puffer für unvorhergesehene Ausgaben
- Um finanzielle Freiheit zu genießen, ohne auf die Rente allein angewiesen zu sein
2. Wissen und Erfahrung weitergeben
Viele Rentner:innen verfügen über jahrzehntelange Berufserfahrung oder spezielles Fachwissen. Ein Kleingewerbe bietet die Chance, diese Expertise sinnvoll einzusetzen:
- Beratung oder Coaching in deinem früheren Berufsfeld
- Weitergabe von handwerklichen oder künstlerischen Fähigkeiten
- Unterstützung jüngerer Generationen durch Mentoring
Das macht dein Kleingewerbe nicht nur finanziell interessant, sondern auch sinnstiftend.
3. Geistige und körperliche Aktivität im Alltag
Regelmäßige Arbeit, sei es im Büro, Handwerk oder Onlinehandel, hält Körper und Geist aktiv:
- Du bleibst mental gefordert durch Planung, Organisation und Kundenbetreuung
- Körperliche Tätigkeiten wie Handwerk, Gartenarbeit oder kreative Projekte fördern die Gesundheit
- Strukturierter Tagesablauf kann helfen, Motivation und Lebensfreude zu steigern
4. Neue soziale Kontakte und Netzwerke
Ein Kleingewerbe bringt dich in Kontakt mit Kund:innen, Lieferant:innen oder Geschäftspartner:innen:
- Du knüpfst neue Kontakte und stärkst dein soziales Netzwerk
- Kooperationen und lokale Veranstaltungen bieten Gelegenheiten zum Austausch
5. Selbstbestimmung über Arbeitszeit und -ort
Einer der größten Vorteile: Du entscheidest selbst, wann, wo und wie du arbeitest:
- Flexibles Arbeiten von zu Hause oder unterwegs
- Anpassung der Arbeitszeit an Energielevel und persönliche Bedürfnisse
- Freiheit, Projekte zu wählen, die dir wirklich Freude machen
Herausforderungen und Risiken
Ein Kleingewerbe im Ruhestand bringt viele Vorteile, aber es gibt auch einige Herausforderungen und Risiken, die du unbedingt berücksichtigen solltest. Ein realistischer Blick darauf hilft dir, gut vorbereitet zu starten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
1. Bürokratie bei Anmeldung und Steuererklärung
Auch bei einem kleinen Gewerbe musst du einige behördliche Schritte beachten:
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Kommunikation mit Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer
- Ausfüllen von steuerlichen Erfassungsbögen
Gerade für Rentner:innen, die lange nicht mehr mit bürokratischen Abläufen zu tun hatten, kann dies anfangs komplex wirken.
2. Pflicht zur Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben
Auch als Kleingewerbe bist du verpflichtet, deine Finanzen sauber zu dokumentieren:
- Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt erfasst werden
- Belege sollten ordentlich aufbewahrt werden
- Für die Steuererklärung ist diese Dokumentation unerlässlich
Shopify-Tipp: Nutze Buchhaltungsfunktionen im Onlineshop, um Verkäufe und Ausgaben automatisch zu erfassen – das spart Zeit und minimiert Fehler.
3. Eventuelle Anpassung der Krankenversicherungsbeiträge
Zusätzliches Einkommen kann sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung auswirken:
- Bei gesetzlich versicherten Rentner:innen können die Beiträge steigen
- Bei privat Versicherten hängt die Beitragshöhe von individuellen Faktoren ab
Unangenehme Überraschungen lassen sich vermeiden, indem du Einnahmen regelmäßig im Blick behältst
4. Gefahr der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Renten
Wenn du Frührente oder Erwerbsminderungsrente beziehst, gibt es klare Hinzuverdienstgrenzen:
- Überschreitest du diese, wird deine Rente gekürzt
- Eine sorgfältige Planung deiner Einnahmen ist daher unerlässlich
Gerade bei Online-Handel über Shopify kann ein erfolgreiches Geschäft schnell wachsen – plane also realistisch
5. Weitere Herausforderungen
- Zeitmanagement: Auch im Ruhestand ist es wichtig, Arbeit, Freizeit und Familie in Balance zu halten
- Verantwortung: Kundenservice, Versand und Rechnungsstellung müssen zuverlässig erledigt werden
- Marktrisiken: Dein Produkt oder Service könnte sich nicht wie erwartet verkaufen
Merke: Ein Kleingewerbe im Ruhestand ist zwar eine Chance, aber auch eine Verantwortung. Gute Planung, realistische Erwartungen und die Nutzung von Tools wie Shopify helfen, Risiken zu minimieren und den Einstieg erfolgreich zu gestalten.
Fazit
Ein Kleingewerbe als Rentner:in ist eine flexible Möglichkeit, im Ruhestand aktiv zu bleiben, eigene Leidenschaften und Erfahrungen aus dem Berufsleben einzubringen und die Rente oder den Rentenbezug aufzubessern – sei es als Regelaltersrente, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder andere Altersrenten. Die Selbstständigkeit als Rentner:in bietet die Chance, ein Unternehmen zu gründen und deine eigenen Geschäftsideen umzusetzen.
Auch die Work-Life-Balance bleibt dabei im Fokus: Du entscheidest über deine Arbeitszeit und Tätigkeiten, kannst flexibel selbstständig arbeiten und neue Freizeit- und Gestaltungsmöglichkeiten genießen. Gleichzeitig solltest du die Hinzuverdienstgrenzen, mögliche Rentenversicherungsbeiträge und Krankenversicherung für Rentner:innen im Blick behalten.
Ob du ein Online-Kleingewerbe, Beratungsleistungen, handwerkliche Tätigkeiten oder andere selbstständige Tätigkeiten startest – mit sorgfältiger Planung, dem richtigen Einstieg und dem Einsatz von Tools wie Shopify kannst du ein erfolgreiches Kleinunternehmen aufbauen.
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